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Ratgeber · Funkschein

Funkschein fürs Boot: SRC, UBI oder beide?

Wer an Bord das Funkgerät in die Hand nimmt, braucht dafür ein Funkbetriebszeugnis – umgangssprachlich den Funkschein. Welcher es sein muss, hängt davon ab, wo Du unterwegs bist: auf See, auf Binnengewässern oder auf beidem. Hier erfährst Du, welcher Funkschein zu Dir passt, was er kostet und wie Du Dich am besten vorbereitest.

Die drei Funkscheine im Überblick

  • SRC (Short Range Certificate): UKW-Seefunk auf Nord- und Ostsee, im Mittelmeer und überall sonst auf See – mit Digitalfunk DSC und Notalarm
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk): Funken auf Rhein, Mosel, Donau, dem IJsselmeer und den anderen Binnenschifffahrtsstraßen
  • LRC (Long Range Certificate): für Langfahrt mit Grenz- und Kurzwelle oder Satellitenfunk – für die meisten Freizeitskipper nicht nötig

Welcher Funkschein passt zu Dir?

  • Du segelst oder fährst nur auf See, zum Beispiel beim Chartertörn in Kroatien oder auf der Ostsee: SRC
  • Du bist nur auf Flüssen und Kanälen unterwegs: UBI
  • Du willst beides – etwa mit dem eigenen Boot über den Rhein ans Meer: SRC und UBI. Mit dem SRC in der Tasche reicht für den UBI die kürzere Ergänzungsprüfung
  • Du planst eine Atlantiküberquerung oder Fahrten weit weg von der Küste: zusätzlich das LRC

Funkschein und Sportbootführerschein

Der Funkschein ist ein eigenes Zeugnis und unabhängig vom Sportbootführerschein. Viele machen beides zusammen, weil die Kurse der Segelschulen oft aufeinander abgestimmt sind. Ein Funkgerät an Bord bedienen darfst Du aber nur mit dem passenden Funkschein – auch ein Handfunkgerät. In manchen Revieren, etwa in Kroatien, muss außerdem mindestens eine Person an Bord einen Funkschein haben, sobald eine Funkanlage eingebaut ist – das prüft auch der Vercharterer bei der Übergabe.

So läuft der Weg zum Funkschein

  • Lernen: Fragenkatalog, Funkverfahren und – beim SRC – Diktat und Übersetzung auf Englisch
  • Üben am Funkgerät: Die praktische Prüfung findet am echten Gerät statt. Wer vorher nie eines bedient hat, tut sich schwer
  • Anmelden: über Deine Segelschule oder direkt beim Prüfungsausschuss
  • Prüfung: Theorie und Praxis an einem Termin, beim SRC mit Diktat und Übersetzung

So hilft Dir Channel16

  • Die offiziellen Fragenkataloge für SRC (180 Fragen) und UBI (130 Fragen, Stand 2026)
  • Zwei fast vollständig simulierte Funkgeräte zum Üben: das ICOM IC-M503 ohne und das IC-M330 mit DSC
  • Funkdialoge, die Du laut sprichst – die App schreibt mit und zeigt Dir die Musterlösung
  • Das Lernziel „Seefunk SRC“, „Binnenfunk UBI“ oder „UBI für SRC-Inhaber“ blendet aus, was Du nicht brauchst

Häufige Fragen

Brauche ich einen Funkschein, wenn ich ein Funkgerät an Bord habe?
Ja, sobald Du es benutzt. Das gilt für fest eingebaute Geräte genauso wie für Handfunkgeräte. Nur in Seenot darf jeder das Funkgerät benutzen, um Hilfe zu rufen.
Was kostet der Funkschein?
Für Zulassung, Prüfung und Zeugnis zahlst Du beim SRC 127,88 Euro, beim UBI 108,71 Euro (Stand 2026). Der Kurs an Deiner Segelschule kommt noch dazu.
Ab welchem Alter kann ich den Funkschein machen?
SRC und UBI gibt es ab 15 Jahren. Die Prüfung darfst Du schon drei Monate vor Deinem 15. Geburtstag ablegen.
Wie lange gilt der Funkschein?
Der SRC hat kein Ablaufdatum und gilt international.
Ist ein Seefunkzeugnis dasselbe wie der SRC?
Umgangssprachlich ja: Mit „Seefunkzeugnis“ ist für Sportbootfahrer meist das SRC gemeint. Das LRC ist ebenfalls ein Seefunkzeugnis, aber für große Reichweiten.
Brauche ich außer dem Funkschein noch etwas?
Für das Funkgerät an Bord brauchst Du eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur. Damit bekommt Dein Boot ein Rufzeichen, für den Seefunk mit DSC zusätzlich eine MMSI und für den Binnenfunk eine ATIS-Kennung.
Auf See unterwegs? Zum SRC-Funkschein →Wie die SRC-Prüfung mit Diktat, Übersetzung und DSC-Praxis abläuft und wie Du dafür übst.

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Alles über Channel16 →

Channel16 ist eine Lernsoftware zur Prüfungsvorbereitung und gibt keine Garantie für das Bestehen. Prüfungsordnungen und Funkverfahren können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen.